Bevor wir uns die Geltungsbereiche Funk SRC, UBI und LRC ansehen. Lass uns einen kleinen gesamten Überblick verschaffen.
Der Funk SRC (Short Range Certificate), UBI (UKW Binnenfunkzeugnis) und LRC (Long Range Certificate sind Funkzeugnisse, die in verschiedenen Bereichen der Schifffahrt Anwendung finden.
Schon mal vorweg, wir von Skipper-Dream empfehlen einzeln die Funkzeugnisse zu absolvieren. Ja, es gibt eine Kombiprüfung, nur wenn du SRC nicht bestehst kommst du in die Vollprüfung vom UBI und es ist keine Ergänzung mehr. Das ist nur eine Empfehlung. die Entscheidung triffst Du am Ende. Jetzt aber zu den einzelnen Funkzeugnissen.
Jetzt aber die Geltungsbereiche SRC, UBI und LRC
SRC
Der Funk SRC ist ein international anerkanntes Funkzeugnis, das für den Betrieb von UKW-Funkgeräten auf Sportbooten und Yachten in Küstennähe erforderlich ist. Mit dem Funk SRC darf man auf den UKW-Frequenzen im Bereich von 156-174 MHz funken. Es ermöglicht die Kommunikation mit anderen Schiffen, Hafenbehörden und Rettungsdiensten. Der Geltungsbereich des Funk SRC erstreckt sich auf die Küstengewässer und bedingt auf die Binnengewässer. In den meisten Ländern ist es eine Verpflichtung für die Vercharterter, die Schiffe mit Funk auszurüsten. Die meisten haben Funk inclusive DSC. Ohne Funkzeugnis, kein Segelschiff oder Boot. Ich sehe gerade schon die “super” erfahrenen….. hab ich nicht, brauch ich nicht….. Dann wünschen wir immer eine sichere Fahrt und hoffen, dass bei Seenotfällen ein Schiff in der Nähe ist, welches Funk hat und es auch bedienen kann. …… Sorry, musste mal raus 😊❤️🙈
UBI
Das UBI (UKW-Binnenfunkzeugnis) ist ein Funkzeugnis, das für den Betrieb von UKW-Funkgeräten auf Binnenschifffahrtsstraßen in Deutschland erforderlich ist. Es berechtigt zum Führen von UKW-Funkgeräten im Frequenzbereich von 156-162,025 MHz. Das UBI ist für den Einsatz auf Binnenschifffahrtsstraßen wie Flüssen, Kanälen und Seen vorgesehen. Es ermöglicht die Kommunikation mit anderen Schiffen, Schleusenwärtern und Hafenbehörden. Der Geltungsbereich des UBI beschrankt sich nicht nur auf die Deutschen Binnengewässer.
LRC
Das LRC (Long Range Certificate) ist ein international anerkanntes Funkzeugnis, das für den Betrieb von Seefunkanlagen auf Seeschiffen erforderlich ist. Es berechtigt zum Führen von Funkanlagen im Frequenzbereich von 1,6 – 30 MHz. Das LRC ermöglicht die Kommunikation auf “Langstrecke” und wird hauptsächlich in der Hochseeschifffahrt eingesetzt. Es ermöglicht die Kommunikation mit anderen Schiffen, Küstenfunkstellen und Rettungsdiensten. Der Geltungsbereich des LRC erstreckt sich auf die internationalen Gewässer und den weltweiten Seeverkehr.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Geltungsbereiche der Funkzeugnisse je nach Land und Schifffahrtsgebiet variieren können. Es ist ratsam, sich vor dem Betrieb von Funkgeräten auf Schiffe über die spezifischen Vorschriften und Anforderung des jeweiligen Landes zu informieren.
