Bevor wir uns über die Geltungsbereiche der SBF und Prüfungen unterhalten, sollten wir uns erst mal fragen, was überhaupt eine Sportbootführerschein, ein SBF, ist. Nachdem wir uns mit dem SBF beschäftigt haben, schauen wir uns doch mal die Geltungsbereiche der SBF und Prüfungen an.

Was ist ein Sportbootführerschein, ein SBF?

Der SBF ist eine amtliche Fahrerlaubnis für das Führen von Sportbooten auf  Seeschifffahrtsstraßen und oder auf Binnenschifffahrtsstraßen. 

SBF
Seit 1. Januar 2018 gültiger SBF im Scheckkartenformat

Welchen SBF brauche ich denn jetzt wo?

SBF – Binnen:

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011). In Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel.

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen („SBF Binnen“) kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

 

SBF – See:

Wenn du gerne auf das Meer raus möchtest, also auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.

Voraussetzung SBF:

– Mindestalter unter Segel 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung), mit Antriebsmaschine 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)
– „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“
– Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.

Sportküstenschiffahrtsschein – SKS:

Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und oder unter Segel in Küstengewässern (auf alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern. Teilweise wird dieser auch von den Charterbetreibern verlangt.

Sportseeschiffahrtsschein – SSS:

Der Sportseeschifferschein (SSS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen sowie gesamte Ost- und Nordsee, Englischer Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen Seegewässern.

Sporthochseeschiffahrtsschein – SHS:

Der Sporthochseeschifferschein ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in der weltweiten Fahrt.

Die Prüfungen in Theorie und Praxis

Hier hat der DSV (Deutsche Segler-Verband) eine Übersicht zusammengestellt. Durch den Modularen Aufbau sind viele Kombinationen möglich. Wir empfehlen immer erst den SBF-See zu machen und dann den SBF-Binnen / Segel. Die Scheine solltest Du auch nicht gleichzeitig machen, sondern erst einen Schein fertig machen und dann den zweiten. Es gibt teilweise Signale und Schallzeichen, die unterschiedliche Aussagen haben. Macht man SBF-See und SBF-Binnen Theorieprüfung an einem Tag, dann muss man die eine Prüfung erst bestanden haben um dann die zweite Prüfung mit dem verkürztem Prüfungsbogen abzulegen. Schafft man die erst Prüfung nicht, muss man die Vollprüfung für den zweiten Teil ablegen. Möglich ist alles, nur eben nicht unsere Empfehlung. Das gleiche gilt für die Praxis. Klare Empfehlung von Uns, mach es Stück für Stück. So festigt sich das Wissen und die Praxis.

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